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«Wir spüren die Synergie aus den beiden Segmenten noch mehr.»

Das Jahr 2023 erwies sich als eines der anspruchs­vollsten Jahre im Immobilien­bereich seit Langem: Steigende Zinsen, deutlich weniger Transaktionen und Bewertungs­korrekturen sind nur einige der Stichworte. Dennoch konnte Swiss Prime Site das Jahr mit guten operativen Resultaten abschliessen. René Zahnd, CEO von Swiss Prime Site, blickt auf das Geschäftsjahr zurück.

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10-Millionen-Schweiz: ­Lösungsansätze für die Immobilienbranche

Die Schweizer Bevölkerung nähert sich der 10 Millionen-Grenze. Dieses Wachstum dürfte zu einem guten Teil durch Zuwanderung erfolgen.

Swiss Prime Site

Die Diskussion um das Bevölkerungswachstum führt meist direkt zum Thema Wohnraum – und damit zu Immobilien. Entsprechend möchten wir als Branche einen grossen Beitrag leisten, um diese zu attraktiven Mieten zur Verfügung zu stellen – und damit eines der zentralen Problemfelder in der Diskussion zu entschärfen. 

Dies sind unsere zehn Denkansätze, wie wir dies schaffen können:

1. Dynamik des Bevölkerungswachstums nutzen. Ein gesundes Bevölkerungswachstum – und damit meinen wir nicht die illegale Immigration – sollten wir akzeptieren, da es eine Realität ist. Lamentieren nützt nichts. Unser Erfolg sichert unseren Wohlstand und dieser braucht die besten Köpfe. 

2. Raumplanung überregional gestalten. Die Bevölkerung wächst mit der Wirtschaftskraft vor allem in den Städten und den Agglomerationen. Hier gilt es, Verdichtung und Durchmischung proaktiv zu fördern, um Lebensraum für alle zu schaffen und Wege zu verkürzen. 

3. Verfahren standardisieren und entpolitisieren. Wir müssen Bewilligungsverfahren verkürzen, da sie viel zu langwierig und kompliziert geworden sind und so die Bauaktivitäten hemmen. Gestaltungspläne werden zu häufig politisch gefärbt debattiert und blockieren die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum.

4. Ein Preisschild für Rekurse. Wir sind Weltmeister im Rekurrieren – auch weil es zu einfach ist. So werden häufig vordergründig Denkmal- oder Heimatschutz geltend gemacht oder «übergeordnetes» Interesse gemäss dem Verbandbeschwerderecht. Sind das aber immer die wirklichen Gründe? Und warum sollen Rekurse nichts kosten?

5. Kompetenzen hinterfragen. Gemeinden sollten als bürgernächste Einheit mehr Kompetenzen erhalten. Der Ortsbildschutz «ISOS» sollte auf wirklichen Mehrwert ausgerichtet und die Zuständigkeiten zwischen Bund und Kanton dabei klar aufgeteilt werden.

6. Lärmschutz. Beim Lärmschutz sollten gesetzliche Rahmenbedingungen eine einheitliche Grundordnung schaffen und die Rechtsprechung einer klaren Logik folgen. In einer Stadt herrscht ein höherer Lärmpegel als auf dem Land. Unsere Städte werden immer mehr zu «Flüsterparadiesen» und verlieren damit das, was eine Stadt ausmacht.

7. Intelligente Infrastruktur. Lokal und gut erreichbar – idealerweise gestalten wir so unseren Lebensraum. Dabei heisst es, Wohn- und Arbeitsquartiere zu durchmischen – z.B. in Form von Areal-Charakter – und die entsprechende Infrastruktur wie Schulen, Grün- und Gastronomieflächen sowie den öffentlichen Verkehr so effektiv wie möglich zur Verfügung zu stellen. Wichtig ist, bereits bei der Planung an Kapazitäten für zusätzliches Wachstum zu denken.

8. Hochbau als Nachhaltigkeitsinstrument. Höher bauen, mag Schatten werfen, aber es ist eines der nachhaltigsten Instrumente, um mehr Platz für alle in den Zentren zu schaffen und weniger Flächen zu versiegeln. Architektonisch ansprechende Gebäude können sich als Wahrzeichen entwickeln.

9. Langfristig planen. Beständig ist nur der Wandel – unsere Ansprüche an Gebäude haben sich über die Zeit stark verändert. Immobilieneigentümer müssen langfristig denken und Lebensräume schaffen, wo die Menschen sich gerne aufhalten; diese Flächen sollten zukünftig, aber auch ressourcenschonend angepasst und nachhaltig betrieben werden können, wenn Bedürfnisse sich ändern.

10. Tragfähige Mehrheitslösungen finden. Diskussionen sind ohne ideologische Verblendung zu führen. Zentrale Frage bei neuen Lösungsansätzen: Was benötigen wir wirklich für die Lebensqualität in unserem Land? Lösungen mit Nutzen für eine grosse Mehrheit sind Partikularinteressen für eine Minderheit vorzuziehen.

Nachhaltigen Lebensraum für eine 10 Millionen-Schweiz zu gestalten, ist nicht unmöglich, bedingt aber ein Umdenken bei Politik, Behörden, Investoren und Bevölkerung – kurzum bei allen Menschen, die Teil dieser Entwicklung und damit auch Teil der Lösung sind.

Dieser Artikel wurde im Rahmen der NZZ Verlagsbeilage «Real Estate Days» 2024 publiziert und bezieht sich auf die immobilienkonferenz NZZ Real Estate Days zum Thema «Lösungsansätze der Schweizer Immobilienbranche für eine 10-Millionen-Schweiz».

Nachhaltigkeit vorleben

Als grösstes börsenkotiertes Immobilien­unternehmen der Schweiz sind wir uns der Vorbild­funktion und Verantwortung für Mitarbeitende, Kunden, Umwelt und die Gesellschaft bewusst. Wert zu schaffen und nachhaltig Lebens­räume zu gestalten ist unsere Vision. Darunter verstehen wir ein umfassendes, mehrdimensionales Konzept, bei dem neben der Erfüllung finanzieller Ziele auch nichtfinanzielle Aspekte berücksichtigt werden.

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10-Millionen-Schweiz: ­Lösungsansätze für die Immobilienbranche

Die Schweizer Bevölkerung nähert sich der 10 Millionen-Grenze. Dieses Wachstum dürfte zu einem guten Teil durch Zuwanderung erfolgen.

Swiss Prime Site

Die Diskussion um das Bevölkerungswachstum führt meist direkt zum Thema Wohnraum – und damit zu Immobilien. Entsprechend möchten wir als Branche einen grossen Beitrag leisten, um diese zu attraktiven Mieten zur Verfügung zu stellen – und damit eines der zentralen Problemfelder in der Diskussion zu entschärfen. 

Dies sind unsere zehn Denkansätze, wie wir dies schaffen können:

1. Dynamik des Bevölkerungswachstums nutzen. Ein gesundes Bevölkerungswachstum – und damit meinen wir nicht die illegale Immigration – sollten wir akzeptieren, da es eine Realität ist. Lamentieren nützt nichts. Unser Erfolg sichert unseren Wohlstand und dieser braucht die besten Köpfe. 

2. Raumplanung überregional gestalten. Die Bevölkerung wächst mit der Wirtschaftskraft vor allem in den Städten und den Agglomerationen. Hier gilt es, Verdichtung und Durchmischung proaktiv zu fördern, um Lebensraum für alle zu schaffen und Wege zu verkürzen. 

3. Verfahren standardisieren und entpolitisieren. Wir müssen Bewilligungsverfahren verkürzen, da sie viel zu langwierig und kompliziert geworden sind und so die Bauaktivitäten hemmen. Gestaltungspläne werden zu häufig politisch gefärbt debattiert und blockieren die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum.

4. Ein Preisschild für Rekurse. Wir sind Weltmeister im Rekurrieren – auch weil es zu einfach ist. So werden häufig vordergründig Denkmal- oder Heimatschutz geltend gemacht oder «übergeordnetes» Interesse gemäss dem Verbandbeschwerderecht. Sind das aber immer die wirklichen Gründe? Und warum sollen Rekurse nichts kosten?

5. Kompetenzen hinterfragen. Gemeinden sollten als bürgernächste Einheit mehr Kompetenzen erhalten. Der Ortsbildschutz «ISOS» sollte auf wirklichen Mehrwert ausgerichtet und die Zuständigkeiten zwischen Bund und Kanton dabei klar aufgeteilt werden.

6. Lärmschutz. Beim Lärmschutz sollten gesetzliche Rahmenbedingungen eine einheitliche Grundordnung schaffen und die Rechtsprechung einer klaren Logik folgen. In einer Stadt herrscht ein höherer Lärmpegel als auf dem Land. Unsere Städte werden immer mehr zu «Flüsterparadiesen» und verlieren damit das, was eine Stadt ausmacht.

7. Intelligente Infrastruktur. Lokal und gut erreichbar – idealerweise gestalten wir so unseren Lebensraum. Dabei heisst es, Wohn- und Arbeitsquartiere zu durchmischen – z.B. in Form von Areal-Charakter – und die entsprechende Infrastruktur wie Schulen, Grün- und Gastronomieflächen sowie den öffentlichen Verkehr so effektiv wie möglich zur Verfügung zu stellen. Wichtig ist, bereits bei der Planung an Kapazitäten für zusätzliches Wachstum zu denken.

8. Hochbau als Nachhaltigkeitsinstrument. Höher bauen, mag Schatten werfen, aber es ist eines der nachhaltigsten Instrumente, um mehr Platz für alle in den Zentren zu schaffen und weniger Flächen zu versiegeln. Architektonisch ansprechende Gebäude können sich als Wahrzeichen entwickeln.

9. Langfristig planen. Beständig ist nur der Wandel – unsere Ansprüche an Gebäude haben sich über die Zeit stark verändert. Immobilieneigentümer müssen langfristig denken und Lebensräume schaffen, wo die Menschen sich gerne aufhalten; diese Flächen sollten zukünftig, aber auch ressourcenschonend angepasst und nachhaltig betrieben werden können, wenn Bedürfnisse sich ändern.

10. Tragfähige Mehrheitslösungen finden. Diskussionen sind ohne ideologische Verblendung zu führen. Zentrale Frage bei neuen Lösungsansätzen: Was benötigen wir wirklich für die Lebensqualität in unserem Land? Lösungen mit Nutzen für eine grosse Mehrheit sind Partikularinteressen für eine Minderheit vorzuziehen.

Nachhaltigen Lebensraum für eine 10 Millionen-Schweiz zu gestalten, ist nicht unmöglich, bedingt aber ein Umdenken bei Politik, Behörden, Investoren und Bevölkerung – kurzum bei allen Menschen, die Teil dieser Entwicklung und damit auch Teil der Lösung sind.

Dieser Artikel wurde im Rahmen der NZZ Verlagsbeilage «Real Estate Days» 2024 publiziert und bezieht sich auf die immobilienkonferenz NZZ Real Estate Days zum Thema «Lösungsansätze der Schweizer Immobilienbranche für eine 10-Millionen-Schweiz».

Sacheinlagen – die optimale Lösung für Immobilieneigentümer

Direkte Immobilien­anlagen stellen hohe Anforderungen an den Immo­bilien­­eigen­tümer. Detaillierte Kenn­tnisse der regionalen Märkte und immo­bilien­spezifisches Know-how, wie das der Swiss Prime Site Solutions, sind unerläs­slich. Denn ein Bestands­port­folio birgt künftig grosse Heraus­­­for­de­rungen bei Themen wie Nach­haltigkeit, Leer­stands­optimierung, Sanierungs­stau, Poten­zial­aus­schöpfung, regulatorische und politische Heraus­­forderungen. Auch Skalen­effekte spielen dabei eine gewichtige Rolle.

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Direkte Immo­bilien­anlagen stellen hohe Anforde­rungen an den Immo­bilien­­eigen­tümer. Detaillierte Kennt­nisse der regionalen Märkte und immo­bilien­spezifisches Know-how, wie das der Swiss Prime Site Solutions, sind unerlässlich. Denn ein Bestands­portfolio birgt künftig grosse Heraus­­­for­derungen bei Themen wie Nach­haltigkeit, Leer­stands­­optimierung, Sanierungs­stau, Potenzial­aus­schöpfung, regulatorische und politische Heraus­­forderungen. Auch Skalen­effekte spielen dabei eine gewichtige Rolle.

Als Sacheinlage wird die Einbringung von Liegen­schaften in ein Anlage­gefäss definiert. Im Gegenzug erhält die Eigen­tümer­schaft Anteile am Anlage­vehikel (Anlage­stiftung und / oder Anlagefonds). Mit der teilweise steuer­optimierten Sach­einlage wählt der Immo­bilien­eigen­tümer den Übertrag seines direkt gehaltenen Immo­bilien­port­folios zu indirekten Immo­bilien­anlagen. Durch eine Sach­einlage gewinnen kleine und mittlere Pensions­kassen sowie institutionelle Investoren Zugang zu grösseren Immo­bilien­­anlage­volumen, welche professionell und effizient betreut werden.

«Neben den Stärken des bestehenden Portfolios der Anlagegruppe war die professionelle Abwicklung des Geschäfts ausschlaggebend für die Entscheidung,
die Transaktion mit der Swiss Prime Anlagestiftung durchzuführen.»
Antonio Sacco, Geschäftsführer Personalvorsorgestiftung Ringier Gruppe

Für die Optimierung des Rendite-Risiko-­Profils eines Immo­bilien­port­folios ist die ­Diversifikation von zentraler Bedeutung. Da direkte Immo­bilien­anlagen der Pensions­kassen historisch regional gewachsen sind, wird als direkte Folge von Sach­einlagen-Trans­­aktionen eine bessere geogra­fische sowie nutzungs­spezifische Diversi­fikation erreicht. Weiter sind auch die Nach­haltigs­keits­themen von zentraler Bedeutung.

Die Durchführung einer Sacheinlage ist ein mehrstufiger Prozess, der in der Regel fünf zentrale Meilen­steine umfasst. Zunächst ist die Bereitschaft der Eigen­tümer­schaft er­forderlich, Liegen­schaften zu veräussern. Anschliessend erfolgt die Prüfung durch die Fonds­leitung oder Anlage­stiftung, um fest­­zustellen, ob die Liegenschaft für die Übernahme geeignet ist, während die Depot­bank gleichzeitig die Zulassung der Anleger überprüft. Der dritte Schritt beinhaltet eine vertiefte Objekt­prüfung, bei der der Kaufpreis von einem Schätzungs­experten bewertet wird, und es erfolgt die Abgabe einer Kauf­preis­­indikation. Die vierte Etappe umfasst die Zahlung des Kauf­preises, die nach Absprache in Form von Anteils­scheinen und gegebenen­falls Bargeld erfolgt. Schliesslich wird im fünften Schritt der bisherige Liegen­schafts­eigentümer zum neuen Anleger mit Anteils­scheinen.

Wir von Swiss Prime Site Solutions konnten unseren Sacheinlagen-Expertise in den vergangenen Jahren bereits mehrfach unter Beweis stellen. So haben wir erfolgreich fünf ent­spre­chende Trans­aktionen im Umfang von rund CHF 400 Mio. durchgeführt. Beispiels­weise durften wir für die Swiss Prime Anlage­­stiftung im Rahmen einer Sach­einlage der Personal­vorsorge­stiftung der Ringier Gruppe 33 Liegenschaften übernehmen. «Neben den Stärken des bestehenden Portfolios der ­Anlage­gruppe war die professionelle Abwicklung des Geschäfts ausschlag­gebend für die Entscheidung, die Transaktion mit der Swiss Prime Anlagestiftung durch­zuführen», so ­Antonio Sacco, Geschäfts­führer der Personal­vorsorge­stiftung der Ringier Gruppe.

Wir unterstützen unsere Kunden während des gesamten Sach­einlage­prozesses mit unserer umfassenden Erfahrung und stellen ihnen unser schweiz­weites Experten­netzwerk zur Verfügung. Der Prozess zur Abwicklung von Sach­einlagen ist «State of the Art» und hat darum Vorbild­charakter.

Vorteile von Sacheinlagen

Performance-Steigerung

­Effizienter Kapitaleinsatz, Potenzial von Neu­bewertungs­gewinnen, Steuer­­privileg für Investoren, ­Asset-Optimierung

Risikoreduktion

Grosser Diversi­fikations­effekt, stabiler Cashflow, höchste Trans­parenz

Optimierung der Ressourcen

­Abtretung operativer Liegen­schafts­betreuung, Effizienz­gewinne, Frei­setzung von Ressourcen / Nach­folge­regelung, Expertise von Swiss Prime Site Solutions

Erhöhte Flexibilität

Zeitpunkt der Sach­einlage unab­hängig von Emissions­fenstern, Erhöhung der Fungibilität (Handel­barkeit der Anteils­scheine möglich), gesteigerte Entscheidungs­freiheit

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